Hausgesetz der Familie Lilienburg
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Hausgesetz der Familie Lilienburg
Hausgesetz Dynastie Lilienburg
(1) Oberhaupt der Dynastie Lilienburg ist Janos von Lilienburg.
- (1.1.) Bei Tod des Familienoberhauptes, entscheiden die Mitglieder der Dynastie durch Mehrheitsbeschluss innerhalb einer Woche über das neue Oberhaupt.
(2) Die Aufnahme in die Dynastie Lilienburg erfolgt mittels Abstimmung. Hier gilt Mehrheitsbeschluss. Abstimmungsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Dynastie.
(3) Das Verlassen der Dynastie auf eigenen Wunsch unterliegt keinen separaten Regelungen. Jedes Dynastiemitglied darf zu jeder Zeit die Dynastie verlassen – dies ist dem Dynastieoberhaupt mindestens eine Woche vor Verlassen der Dynastie mitzuteilen.
- (3.1.) Nach Verlassen der Dynastie ist jene Person nicht mehr berechtigt, den Namenszusatz „von Lilienburg“ und das Familienwappen zu führen.
(4) Verbannungen unterliegen dem Mehrheitsbeschluss der Dynastiemitglieder. Einen Antrag auf Verbannung kann jederzeit von jedem Familienmitglied unter Angaben von Gründen an das Dynastieoberhaupt gestellt werden.
(5) Bei Todesfall eines Dynastiemitgliedes gelten die Erbregelungen, die das Mitglied in seinem Testament bestimmt hat.
- (5.1.) Vererbung von Lehen/Titeln sind in erster Linie dem Testament zu entnehmen.
- (5.2.) Sollten hierzu keine Regelungen im Testament getroffen worden sein, fallen sämtliche Lehen/Titel in die Verwaltung des Dynastieoberhauptes, welches die Vererbung jener im eigenen Ermessen regelt.
- (5.3.) Gegen die vom Dynastieoberhaupt getroffene Entscheidung hinsichtlich der in Regelungen in (5.2.), können die Dynastiemitglieder innerhalb von drei Tagen mit Mehrheitsbeschluss ein Veto einlegen.
(6) Die Auflösung der Dynastie unterliegt den Regelungen des ADG.
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